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1 von 63
Markenrecht n.0:
Vom Sackerl auf den Schirm




6. Sitzung des IG-Rates Graz,
Maximilian Schubert, Graz, 11.12.2010
Die Funktion der Marke im Wandel




   Historisch:                Heute:
   Herkunfts- & Gütezeichen   Imageträger &
                              “Leuchttürme im Informationsmeer”
Inhalt




         ‣ Einführung
         ‣ Diskussionspunkte
            ‣ Markenrecht
            ‣ UWG
         ‣ Die Google France Entscheidung
         ‣ Zusammenfassung & Ausblick
Vereinfachter Ablauf von Keyword Advertising

                           Nutzer

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hotel edinburgh scotsman
Vereinfachter Ablauf von Keyword Advertising

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                                                      - hotel
                                                      - edinburgh
   Nutzer gibt Query ein:                             - scotsman
   hotel edinburgh scotsman                           Keyword Optionen: “weitgehend passend”
                                                      Zielregion:       Österreich, Wien
                                                      Gebot:            EUR 0,15 per click




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Vereinfachter Ablauf von Keyword Advertising

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   hotel edinburgh scotsman                           Keyword Optionen: “weitgehend passend”
                                                      Zielregion:       Österreich, Wien
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                                                 Ergebnisseite (SERP)
1. Unterscheidung: Top-Ad v. Side-Ad
1. Unterscheidung: Top-Ad v. Side-Ad




                   ‣ Top-Ad
1. Unterscheidung: Top-Ad v. Side-Ad




                   ‣ Top-Ad
                   ‣ Side-Ad
1. Unterscheidung: Top-Ad v. Side-Ad




                   ‣ Top-Ad
                   ‣ Side-Ad
                   ‣ Suchergebnis
1. Unterscheidung: Top-Ad v. Side-Ad




                                                                                     beispielhaft


                                                 ‣ Top-Ad
                                                 ‣ Side-Ad
                                                 ‣ Suchergebnis
    Google Golden Triangle - Eyetracking how people view search results I Eyetools
    http://eyetools.com/research_google_eyetracking_heatmap.html (25.05.2010).
2. Unterscheidung: Adv- v. Adv+

Beinhaltet die Anzeige das geschützte Zeichen?




               NEIN: “Adv-”                                                          JA: “Adv+”


“Adv-” = Begriff als Keyword gebucht & Begriff kommt nicht im Text der Anzeige vor
“Adv+” = Begriff als Keyword gebucht & Begriff kommt im Text der Anzeige vor
3. Unterscheidung: Keyword Optionen



                      liberal         restriktiv
bei Wein & Co Wien
    Spirituosen
                                Keyword
  Wein & Co                     Options
 Flaschenwein
      billiger Wein
3. Unterscheidung: Keyword Optionen

                      große Toleranz
                      häufig
                      hohe Kosten
                      liberal               restriktiv
bei Wein & Co Wien
    Spirituosen
                                       rd
  Wein & Co                         wo ns
                                 ey tio
                                K p
                                  O
 Flaschenwein
      billiger Wein
3. Unterscheidung: Keyword Optionen

                                    geringe Toleranz
                                              selten
                                   geringere Kosten
                      liberal           restriktiv
bei Wein & Co Wien
    Spirituosen
                                 Ke
                                    yw
                                Op or
  Wein & Co                       tio d
                                     ns
 Flaschenwein
      billiger Wein
“Keyword
Agenda Buying” v. “Keyword Advertising”

  Search Engine Marketing




     (natürliches)
     Suchergebnis




 ‣ Search Engine Marketing ist ein Überbegriff, inkludiert auch Search Engine Optimisation.
“Keyword
Agenda Buying” v. “Keyword Advertising”

  Search Engine Marketing                                 Keyword Advertising:
                                                            Top- & Side Ads



                                                                 Top-Ad




         (natürliches)                                        (natürliches)           Side-
         Suchergebnis                                         Suchergebnis             Ad




 ‣ Search Engine Marketing ist ein Überbegriff, inkludiert auch Search Engine Optimisation.
 ‣ Keyword Advertising ist die Darstellung von Anzeigen ausserhalb des Suchergebnis.                                                                [1]




 1: Fain/Pedersen, Sponsored Search: a Brief Histroy, http://citeseerx.ist.psu.edu/viewdoc/download?doi=10.1.1.92.987&rep=rep1&type=pdf (25.05.2010).
“Keyword
Agenda Buying” v. “Keyword Advertising”

  Search Engine Marketing                                 Keyword Advertising:                                 Keyword Buying:
                                                            Top- & Side Ads                                 Anzeigen im Suchergebn.



                                                                 Top-Ad                                               Top-Ad




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 ‣ Search Engine Marketing ist ein Überbegriff, inkludiert auch Search Engine Optimisation.
 ‣ Keyword Advertising ist die Darstellung von Anzeigen ausserhalb des Suchergebnis.                                                                [1]


 ‣ Keyword Buying ist eine deutsche Wortkreation um Anzeigen innerhalb des
     Suchergerbnisses von normalem Keyword Advertising abzugrenzen.
 1: Fain/Pedersen, Sponsored Search: a Brief Histroy, http://citeseerx.ist.psu.edu/viewdoc/download?doi=10.1.1.92.987&rep=rep1&type=pdf (25.05.2010).
“Keyword
Agenda Advertising” v. “META Tags”
Fünf Unterscheidungen: Zusammenfassung


             “Top Ad” v. “Side Ad“

               “Adv+” v. “Adv-”

               Keyword Optionen

    Keyword Advertising v. Keyword Buying

       Keyword Advertising v. META Tags
Inhalt




         ‣ Einführung
         ‣ Diskussionspunkte
            ‣ Markenrecht
            ‣ UWG
         ‣ Die Google France Entscheidung
         ‣ Zusammenfassung & Ausblick
Grundsätzliche Überlegungen zur Haftung



                  Haftung nach Markenrecht?




     Werbe-       Haftung nach Markenrecht?
     kunde        Haftung nach UWG?
                  ...
Grundsätzliche Überlegungen zur Haftung



                  Haftung nach Markenrecht?
                  Haftung für Rechtsverletzungen ihrer Kunden?




     Werbe-       Haftung nach Markenrecht?
     kunde        Haftung nach UWG?
                  ...
Inhalt




         ‣ Einführung
         ‣ Diskussionspunkte
            ‣ Markenrecht
            ‣ UWG
         ‣ Die Google France Entscheidung
         ‣ Zusammenfassung & Ausblick
Markenrechtliche Problemstellung

    1: Wird eine Marken auf einem dem Markeninhaber
    vorbehaltene Weise genutzt, wenn die Marken (oder ein ihr
    ähnliches Zeichen) im Rahmen von Keyword Advertising
    verwendet wird um Aufmerksamkeit von Nutzern auf das
    (idente oder ähnliche) Angebot eines Dritten zu lenken?


    2: Wird durch die Verwendung der Marke eine Herkunfts- oder
    Qualitätsvorstellung ausgelöst?
EXKURS:
Agenda Kaufhaus Beispiel




    Das Platzieren eines Lockartikels (Imageträger, hier: “PRIL”) neben einer
    Eigenmarke (Eigenmarke, hier: “clever”) ist im Einzelhandel eine gängige Praxis,
    um die gute Reputation einer Marke zu monetarisieren.


 [Goldman, Brand Spillovers, Santa Clara Univ. Legal Studies Research Paper No. 09-01; Harvard Journal of Law and Technology, Vol. 22,
 2008. Available at SSRN: http://ssrn.com/abstract=1324822 (30.03.2009)]
EXKURS:
Agenda Kaufhaus Beispiel




    Selbst wenn der Einzelhändler beim Verkauf des Lockproduktes wenig bzw. sogar
    keinen Gewinn macht (kleine Gewinnspanne), entscheidet sich ein Teil der
    KundInnen für das Produkt der Eigenmarke (große Gewinnspanne).


 [Goldman, Brand Spillovers, Santa Clara Univ. Legal Studies Research Paper No. 09-01; Harvard Journal of Law and Technology, Vol. 22,
 2008. Available at SSRN: http://ssrn.com/abstract=1324822 (30.03.2009)]
EXKURS:
Agenda Kaufhaus Beispiel




                  Regal M01                                                                          Regal M01




    Selbst wenn der Einzelhändler beim Verkauf des Lockproduktes wenig bzw. sogar
    keinen Gewinn macht (kleine Gewinnspanne), entscheidet sich ein Teil der
    KundInnen für das Produkt der Eigenmarke (große Gewinnspanne).


 [Goldman, Brand Spillovers, Santa Clara Univ. Legal Studies Research Paper No. 09-01; Harvard Journal of Law and Technology, Vol. 22,
 2008. Available at SSRN: http://ssrn.com/abstract=1324822 (30.03.2009)]
EXKURS:
Agenda Kaufhaus Beispiel




                 Etage 2                                                                             Etage 2
                 Regal M01                                                                           Regal M01




    Selbst wenn der Einzelhändler beim Verkauf des Lockproduktes wenig bzw. sogar
    keinen Gewinn macht (kleine Gewinnspanne), entscheidet sich ein Teil der
    KundInnen für das Produkt der Eigenmarke (große Gewinnspanne).


 [Goldman, Brand Spillovers, Santa Clara Univ. Legal Studies Research Paper No. 09-01; Harvard Journal of Law and Technology, Vol. 22,
 2008. Available at SSRN: http://ssrn.com/abstract=1324822 (30.03.2009)]
EXKURS:
Agenda Kaufhaus Beispiel



                                                              Platznummer:
                                                              ..., 251, 301, ...
                                                              (50er Schritte)


                 Etage 2                                                                             Etage 2
                 Regal M01                                                                           Regal M01




    Selbst wenn der Einzelhändler beim Verkauf des Lockproduktes wenig bzw. sogar
    keinen Gewinn macht (kleine Gewinnspanne), entscheidet sich ein Teil der
    KundInnen für das Produkt der Eigenmarke (große Gewinnspanne).


 [Goldman, Brand Spillovers, Santa Clara Univ. Legal Studies Research Paper No. 09-01; Harvard Journal of Law and Technology, Vol. 22,
 2008. Available at SSRN: http://ssrn.com/abstract=1324822 (30.03.2009)]
EXKURS:
Agenda Kaufhaus Beispiel



                                Platznummer:
                                ..., 251, 301, ...
                                (50er Schritte)


        Etage 2                                      Etage 2
        Regal M01                                    Regal M01




  Zusammenfassung: Einzelhändlern ist es erlaubt die Reputation einer Marke
  auszunützen um den Absatz von eigenen Produkte zu fördern und somit Gewinn zu
  erwirtschaften. Bei Suchmaschinen ist es jedoch fraglich, ob das Werben für
  fremde Produkten auf Ergebnisseiten als zulässig angesehen wird.
Inhalt




         ‣ Einführung
         ‣ Diskussionspunkte
            ‣ Markenrecht
            ‣ UWG
         ‣ Die Google France Entscheidung
         ‣ Zusammenfassung & Ausblick
Lauterkeitsrechtliche Problemstellung

    Ist in der Darstellung von Anzeigen eines Dritten, im Rahmen
    von Keyword Advertising, ein unlauteres Abfangen von
    Kunden zu sehen?

    Besteht die Gefahr eines Imagetransfers bzw. einer
    Rufausbeutung?
Agenda
Unlauteres Abfangen von Kunden, Rufausbeutung
‣ Ansprechen von pot. Kunden nicht grundsätzlich unlauter
‣ Planmäßiges bzw. gezieltes Abfangen von Kunden in unmittelbarer
   Nähe des Geschäfts des Mitbewerbers (“präsumtive Kunden”)

‣ Rechtsprechung:
           ‣ Reklamezettel: Kunde und Verkäuferin angesprochen
           ‣ Stiftsparkplatz: Zahlung von Prämien an Busfahrer unlauter

‣ Abfangen möglich auf z.B. eCommerce-Seiten (e.g. Amazon, eBay).
           ‣ Dort jedoch von Nutzern als störend empfunden


‣ Rufausbeutung: Kommt es wirklich zu einem Imagetransfer?


 [OGH, 16.01.1996, 4 Ob 4/96 -Kärntnerring-Garage- ÖBl 1996, 180; OGH 13.10.1970, 4 Ob 343/70 -Reklamezettelverteilen- ÖBl 1971, 41; OGH, 10.05.1996, 4
 Ob 2244/96w -Stiftsparkplatz- ÖBl 1997, 61; OGH, 12.07.2005, 4 Ob 131/05a -whirlpool- MMR 2005, 446. ]
Agenda
“Eingangsbereich”-Analogie
‣ Definition von Eingangsbereich: Rückgriff auf (unpassende) Analogien?
            ‣ “Hauptplatz”, “Shopping Mall” oder “Supermarkt”?
            ‣ Möglichkeit der getrennten Präsentation ähnlicher Produkte: alphabetische
                   Ordnung von Supermarktregalen?




 http://wikimapia.org/10344546/Burlington-Square-Mall
Agenda
“Eingangsbereich”-Analogie
‣ Definition von Eingangsbereich: Rückgriff auf (unpassende) Analogien?
            ‣ “Hauptplatz”, “Shopping Mall” oder “Supermarkt”?
            ‣ Möglichkeit der getrennten Präsentation ähnlicher Produkte: alphabetische
                   Ordnung von Supermarktregalen?




                 Marke 1                                             Marke 2




 http://wikimapia.org/10344546/Burlington-Square-Mall
Inhalt




         ‣ Einführung
         ‣ Diskussionspunkte
            ‣ Markenrecht
            ‣ UWG
         ‣ Die Google France Entscheidung
         ‣ Zusammenfassung & Ausblick
EuGH: Kein Keyword Buying

                                              [43] [...] Es ist unstreitig, dass der
                                              Ausgangsrechtsstreit nur die Benutzung
                                              von Zeichen, [...] betrifft, der darin besteht,
                                              dass Werbeanzeigen in der Rubrik
                                              „Anzeigen“ [...] gezeigt werden. Unter
                                              diesen Umständen wäre die Prüfung des
                                              Schutzes, den die Marke ihrem Inhaber bei
                                              d e r A n z e i g e v o n We r b u n g D r i t t e r
                                              außerhalb der Rubrik „Anzeigen“ gewährt,
                                              für die Entscheidung dieses Rechtsstreits
                                              nicht von Nutzen.


  Nach Ansicht des EuGH, stellt Google keine Anzeigen
  innerhalb der natürlichen Suchergebnisse dar.



   ECJ, 25.03.2010, C-278/08, Bergspechte, MarkenR 2010, 171, par 6, 43.
EuGH Google France - Markenfunktionen
           Zu diesen Funktionen gehört nicht nur die Hauptfunktion der
           Marke, die Gewährleistung der Herkunft der Ware oder
           Dienstleistung gegenüber den Verbrauchern (im Folgenden:
           herkunftshinweisende Funktion), sondern es gehören dazu
           auch ihre anderen Funktionen wie u.   a. die Gewährleistung
           der Qualität dieser Ware oder Dienstleistung oder die
           Kommunikations-, Investitions- oder Werbefunktionen




                                                                               Herkunftsfunktion
             Markenfunktionen
                                                                               Werbefunktion

   ECJ, 23.03.2010, joint cases C-236/08 - C 238/08, Google France, MarkenR 2010, 174, par 77.
EuGH Google France - Herkunftsfunktion
                                                 Herkunftsfunktion

           Die Hauptfunktion der Marke besteht darin, dem Verbraucher
           oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der gekenn-
           zeichneten Ware oder Dienstleistung zu garantieren, indem
           sie es ihm ermöglicht, diese Ware oder Dienstleistung von
           denjenigen anderer Herkunft zu unterscheiden.


           Urteil: Ob es diese Funktion der Marke beeinträchtigt, [im
           Rahmen von AdWords Anzeigen darzustellen] hängt
           insbesondere davon ab, wie diese Anzeige gestaltet ist.

           Es ist Sache des nationalen Gerichts, im Einzelfall zu
           würdigen, ob nach dem Sachverhalt des bei ihm anhängigen
           Rechtsstreits eine Beeinträchtigung der herkunfts-
           hinweisenden Funktion [...] vorliegt oder vorliegen könnte.

   ECJ, 23.03.2010, joint cases C-236/08 - C 238/08, Google France, MarkenR 2010, 174, par 82, 83, 88.
EuGH Google France - Herkunftsfunktion
                                                 Herkunftsfunktion

           Die Herkunftsfunktion ist beeinträchtigt wenn:

           ‣ die Anzeige suggeriert, dass zwischen dem Werbenden und
               dem Markeninhaber eine wirtschaftliche Verbindung
               besteht,

           ‣ die Anzeige das Bestehen einer wirtschaftlichen Verbindung
               zwar nicht suggeriert, ist sie aber hinsichtlich der Herkunft
               der fraglichen Waren oder Dienstleistungen so vage
               gehalten, dass ein normal informierter und angemessen
               aufmerksamer Internetnutzer auf der Grundlage des
               Werbelinks und der ihn begleitenden Werbebotschaft nicht
               erkennen kann, ob der Werbende im Verhältnis zum
               Markeninhaber Dritter oder vielmehr mit diesem
               wirtschaftlich verbunden ist.

   ECJ, 23.03.2010, joint cases C-236/08 - C 238/08, Google France, MarkenR 2010, 174, par 89, 90.
Auslegungsfragen nach Google France
EuGH Google France - Herkunftsfunktion
 Agenda
                             Herkunftsfunktion

  ‣ Die Beurteilung von “vage” obliegt den nationalen Gerichten
  ‣ Die essentielle Frage ist, wo die Grenze zwischer einer “vagen” Anzeige
    und dem unterstellen einer wirtschaftlichen Verbindung liegt.


      Markenverletzung          Markenverletzung      Keine Markenverletzung

      “Suggerieren einer       “so vage             Keine fälschliche Annahme
      wirtsch. Verbindung”     hehalten”                einer wirt. Verbindung
Auslegungsfragen nach Google France
EuGH Google France - Herkunftsfunktion
 Agenda
                                     Herkunftsfunktion

  ‣ Die Beurteilung von “vage” obliegt den nationalen Gerichten
  ‣ Die essentielle Frage ist, wo die Grenze zwischer einer “vagen” Anzeige
     und dem unterstellen einer wirtschaftlichen Verbindung liegt.


       Markenverletzung                     Markenverletzung        Keine Markenverletzung

       “Suggerieren einer                   “so vage              Keine fälschliche Annahme
       wirtsch. Verbindung”                 hehalten”                 einer wirt. Verbindung


      Markenverletzung                                                     Keine Markenverl.

           Nicht alles getan um fälsche                        Nichts getan um fälschliche
           Annahme auszuräumen                                   Annahme herbeizuführen

  Siehe auch: Schubert/Ott, MMR 2010, 754
EuGH Google France - Herkunftsfunktion - Kritik

          Wie muss eine Anzeige beschaffen sein um die
          Herkunftsfunktion NICHT zu beeinträchtigen?


           ‣ Ist  es genug, dass der Werbende das Zeichen des Dritten
               nicht im Text der Anzeige verwendet (“Adv-”)?

           ‣ Muss der Konkurrent jedenfalls auch sein Zeichen führen?
           ‣ Welche Hinweise sind notwendig? (95 Zeichen möglich)




   Ott/Schubert, Fremde Marken als Keywörter - Orakelsprüche des EuGH als Antwort auf biblische Fragen, MarkenR 2010, 160 (161)
EuGH Google France - Herkunftsfunktion - Kritik

          Wie muss eine Anzeige beschaffen sein um die
          Herkunftsfunktion NICHT zu beeinträchtigen?



           Text Anzeigen:
           Bis zu 4 Zeilen,
           Überschrift: max 25 Zeichen
           Folgende Zeilen: 35 Zeichen jeweils
           Display URL

           Weitere inhaltliche & formelle Einschränkungen:
           z.B. Preis, Waren & Dienstleistungen




   Ott/Schubert, Fremde Marken als Keywörter - Orakelsprüche des EuGH als Antwort auf biblische Fragen, MarkenR 2010, 160 (161)
EuGH Google France - Werbefunktion
                                                     Werbefunktion

           Der Inhaber einer Marke möchte nicht nur auf die Herkunft
           seiner Waren oder Dienstleistungen hinweisen, sondern die
           Marke auch für Zwecke der Werbung einsetzen, um
           Verbraucher zu informieren und zu überzeugen.

           Der Inhaber einer Marke darf eine Benutzung verbieten, wenn
           durch diese seine Möglichkeit, die Marke als Element der
           Verkaufsförderung oder Instrument der Handelsstrategie
           einzusetzen, beeinträchtigt wird.




   ECJ, 23.03.2010, joint cases C-236/08 - C 238/08, Google France, MarkenR 2010, 174, par 91, 92, 93.
EuGH Google France - Werbefunktion
                                                     Werbefunktion

           Urteil: Ein höherer Cost-per-Click stellt für sich allein jedoch
           keine Beeinträchtigung der Werbefunktion der Marke dar.

           Wenn der Internetnutzer den Namen einer Marke als Suchwort
           eingibt, erscheint die Homepage und Werbe-Website des
           Inhabers dieser Marke in der Liste der natürlichen Ergebnisse,
           und zwar normalerweise an einer der vordersten Stellen
           dieser Liste.
           Infolge dieser Anzeige, die im Übrigen unentgeltlich ist, ist die
           Sichtbarkeit der Waren oder Dienstleistungen des
           Markeninhabers für den Internetnutzer gewährleistet.

           Folglich ist die Benutzung eines mit einer Marke eines anderen
           identischen Zeichens im von AdWords nicht geeignet, die
           Werbefunktion der Marke zu beeinträchtigen.

   ECJ, 23.03.2010, joint cases C-236/08 - C 238/08, Google France, MarkenR 2010, 174, par 95, 97, 98.
EuGH Google France - Werbefunktion - Kritik


           ‣ Was wäre wenn die Webseite des Markeninhaber nicht, wie
              normalerweise, in den (natürlichen) Suchergebnissen
              dargestellt wird? (Mangel an SEO-Maßnahmen?)

           ‣ In  der Praxis werden nur die auf der ersten Ergebnisseite
              dargestellten Webseiten beachtet. Wäre es genug für den
              Markeninhaber sich auf der zweiten Seite zu befinden?
              (“Primacy Effect”)


           ‣ Kann    hieraus für Konkurrenten eine Pflicht abgeleitet
              werden, nachzuürpfen ob die Seite des Markeninhabers
              (noch immer) im Suchergebnis dargestellt wird.



   Ott/Schubert, Fremde Marken als Keywörter - Orakelsprüche des EuGH als Antwort auf biblische Fragen, MarkenR 2010, 160 (163)
Inhalt




         ‣ Einführung
         ‣ Diskussionspunkte
            ‣ Markenrecht
            ‣ UWG
         ‣ Die Google France Entscheidung
         ‣ Zusammenfassung & Ausblick
Zusammenfassung der rechtlichen Aspekte:

    ‣ Verwendung einer Marke für Keyword Advertising durch den
        Werbenden ist eine markenrechtliche Nutzung.

    ‣ Herkunftsfunktion i.d.R. jedoch nicht beeinträchtigt. Die Gestaltung
        der Anzeige kann jedoch zu einer Beeinträchtigung führen.

    ‣ Das Konzept der Werbefunktion ist “conceptually vague and ill-defined”*.
    ‣ Frage des Haftungsprivilegs auf EU-Ebene noch immer nicht geklärt.


     Keine Rechtssicherheit & zahlreiche Fragen verbleiben...



   *Court of Appeal for England and Wales, 21.05.2010, [2010] EWCA Civ 535, L’Oréal SA & Others v Bellure NV & Others , par 30.
Laufende Veränderungen am Online-Werbesektor


    ‣   Änderungen im Google Layout. Universal Search? (Karten, Fotos)
    ‣   Änderungen im Suchverhalten
    ‣   Google Suggest (Meinten Sie?), Google Instant, ...
    ‣   Neue Technologien Augmented Reality (Lückenschluss)
    ‣   Produkt- Preissuchmaschinen (z.B. Geizhals)
    ‣   Personalisierte Suche: Vorhergehende Suchen beeinflussen die Reihung
        der Suchergebnisse
    ‣ Tailored Advertising (Ortsabhängig, Sprache, etc.)
    ‣ Behavioural Advertising (z.B. Deep Packet Inspection)
Die “Google Suggest” Funktion
Agenda

‣ Nutzer geben Ihre Suchanfrage nicht mehr vollständig ein, da Google
  Ihnen bereits während der Eingabe Vorschläge unterbreitet.
Die “Google Suggest” Funktion
Agenda

‣ Die “Google Suggest” Funktion kann somit zu einer
   Nachfrageverschiebung führen.




 Stefens, Google Suggest rulez the SERP, http://seo.de/2253/google-suggest-rulez-the-serps/ (25.05.2010)
Die “Google Suggest” Funktion
Agenda

‣ Mittels der “Google Suggest” Funktion können somit auch Kunden ange-
  sprochen werben, welche Ihre Suchanfrage noch nicht formuliert haben.
Behavioural Advertising
Agenda

‣ Vom Informations-Jäger zum Gejagten... ODER: ...wie wir lernten unsere
  Aufmerksamkeit zu verkaufen...
Behavioural Advertising
Agenda

‣ Vom Informations-Jäger zum Gejagten... ODER: ...wie wir lernten unsere
  Aufmerksamkeit zu verkaufen...
Behavioural Advertising
Agenda

‣ Vom Informations-Jäger zum Gejagten... ODER: ...wie wir lernten unsere
  Aufmerksamkeit zu verkaufen...
Behavioural Advertising
Agenda

‣ Möglichkeit 1: Werbekooperationen (z.B. Gmail oder Nectar)
Behavioural Advertising
Agenda

‣ Möglichkeit 2: ‘Deep Packet Inspection’




 Stecklow/Sonne, Shunned Profiling Technology on the Verge of Comeback ,
 http://online.wsj.com/article/SB10001424052748704243904575630751094784516.html (10.12.2010)
Agenda




       Vielen Dank für Eure
         Aufmerksamkeit

 Mag. Maximilian Schubert LL.M.
 Jurist.0.8.15@gmail.com
 www.austrotrabant.at

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Markenrecht n.0 Vom Sackerl auf den Schirm

  • 1. Markenrecht n.0: Vom Sackerl auf den Schirm 6. Sitzung des IG-Rates Graz, Maximilian Schubert, Graz, 11.12.2010
  • 2. Die Funktion der Marke im Wandel Historisch: Heute: Herkunfts- & Gütezeichen Imageträger & “Leuchttürme im Informationsmeer”
  • 3. Inhalt ‣ Einführung ‣ Diskussionspunkte ‣ Markenrecht ‣ UWG ‣ Die Google France Entscheidung ‣ Zusammenfassung & Ausblick
  • 4. Vereinfachter Ablauf von Keyword Advertising Nutzer Nutzer gibt Query ein: hotel edinburgh scotsman
  • 5. Vereinfachter Ablauf von Keyword Advertising Nutzer Nutzer gibt Query ein: hotel edinburgh scotsman 846,000 relevante Seiten Index Search engine Sortirung gem. (Page) Rank Ranking
  • 6. Vereinfachter Ablauf von Keyword Advertising Nutzer Nutzer gibt Query ein: hotel edinburgh scotsman 846,000 relevante Seiten Index Search engine Sortirung gem. (Page) Rank Ranking Ergebnisseite (SERP)
  • 7. Vereinfachter Ablauf von Keyword Advertising Nutzer Werbende Nutzer gibt Query ein: hotel edinburgh scotsman 846,000 relevante Seiten Index Search Ad- engine Words Sortirung gem. (Page) Rank Ranking Ergebnisseite (SERP)
  • 8. Vereinfachter Ablauf von Keyword Advertising Werbender bucht folgende Keywords Nutzer Werbende - hotel - edinburgh Nutzer gibt Query ein: - scotsman hotel edinburgh scotsman Keyword Optionen: “weitgehend passend” Zielregion: Österreich, Wien Gebot: EUR 0,15 per click 846,000 relevante Seiten Index Search Ad- engine Words Sortirung gem. (Page) Rank Ranking Ergebnisseite (SERP)
  • 9. Vereinfachter Ablauf von Keyword Advertising Werbender bucht folgende Keywords Nutzer Werbende - hotel - edinburgh Nutzer gibt Query ein: - scotsman hotel edinburgh scotsman Keyword Optionen: “weitgehend passend” Zielregion: Österreich, Wien Gebot: EUR 0,15 per click 846,000 relevante Seiten Index Search Ad- engine Words Sortirung gem. (Page) Rank Ranking Ergebnisseite (SERP)
  • 11. 1. Unterscheidung: Top-Ad v. Side-Ad ‣ Top-Ad
  • 12. 1. Unterscheidung: Top-Ad v. Side-Ad ‣ Top-Ad ‣ Side-Ad
  • 13. 1. Unterscheidung: Top-Ad v. Side-Ad ‣ Top-Ad ‣ Side-Ad ‣ Suchergebnis
  • 14. 1. Unterscheidung: Top-Ad v. Side-Ad beispielhaft ‣ Top-Ad ‣ Side-Ad ‣ Suchergebnis Google Golden Triangle - Eyetracking how people view search results I Eyetools http://eyetools.com/research_google_eyetracking_heatmap.html (25.05.2010).
  • 15. 2. Unterscheidung: Adv- v. Adv+ Beinhaltet die Anzeige das geschützte Zeichen? NEIN: “Adv-” JA: “Adv+” “Adv-” = Begriff als Keyword gebucht & Begriff kommt nicht im Text der Anzeige vor “Adv+” = Begriff als Keyword gebucht & Begriff kommt im Text der Anzeige vor
  • 16. 3. Unterscheidung: Keyword Optionen liberal restriktiv bei Wein & Co Wien Spirituosen Keyword Wein & Co Options Flaschenwein billiger Wein
  • 17. 3. Unterscheidung: Keyword Optionen große Toleranz häufig hohe Kosten liberal restriktiv bei Wein & Co Wien Spirituosen rd Wein & Co wo ns ey tio K p O Flaschenwein billiger Wein
  • 18. 3. Unterscheidung: Keyword Optionen geringe Toleranz selten geringere Kosten liberal restriktiv bei Wein & Co Wien Spirituosen Ke yw Op or Wein & Co tio d ns Flaschenwein billiger Wein
  • 19. “Keyword Agenda Buying” v. “Keyword Advertising” Search Engine Marketing (natürliches) Suchergebnis ‣ Search Engine Marketing ist ein Überbegriff, inkludiert auch Search Engine Optimisation.
  • 20. “Keyword Agenda Buying” v. “Keyword Advertising” Search Engine Marketing Keyword Advertising: Top- & Side Ads Top-Ad (natürliches) (natürliches) Side- Suchergebnis Suchergebnis Ad ‣ Search Engine Marketing ist ein Überbegriff, inkludiert auch Search Engine Optimisation. ‣ Keyword Advertising ist die Darstellung von Anzeigen ausserhalb des Suchergebnis. [1] 1: Fain/Pedersen, Sponsored Search: a Brief Histroy, http://citeseerx.ist.psu.edu/viewdoc/download?doi=10.1.1.92.987&rep=rep1&type=pdf (25.05.2010).
  • 21. “Keyword Agenda Buying” v. “Keyword Advertising” Search Engine Marketing Keyword Advertising: Keyword Buying: Top- & Side Ads Anzeigen im Suchergebn. Top-Ad Top-Ad (natürliches) (natürliches) Side- (natürliches) Side- Suchergebnis Suchergebnis Ad Suchergebnis Ad ‣ Search Engine Marketing ist ein Überbegriff, inkludiert auch Search Engine Optimisation. ‣ Keyword Advertising ist die Darstellung von Anzeigen ausserhalb des Suchergebnis. [1] ‣ Keyword Buying ist eine deutsche Wortkreation um Anzeigen innerhalb des Suchergerbnisses von normalem Keyword Advertising abzugrenzen. 1: Fain/Pedersen, Sponsored Search: a Brief Histroy, http://citeseerx.ist.psu.edu/viewdoc/download?doi=10.1.1.92.987&rep=rep1&type=pdf (25.05.2010).
  • 23. Fünf Unterscheidungen: Zusammenfassung “Top Ad” v. “Side Ad“ “Adv+” v. “Adv-” Keyword Optionen Keyword Advertising v. Keyword Buying Keyword Advertising v. META Tags
  • 24. Inhalt ‣ Einführung ‣ Diskussionspunkte ‣ Markenrecht ‣ UWG ‣ Die Google France Entscheidung ‣ Zusammenfassung & Ausblick
  • 25. Grundsätzliche Überlegungen zur Haftung Haftung nach Markenrecht? Werbe- Haftung nach Markenrecht? kunde Haftung nach UWG? ...
  • 26. Grundsätzliche Überlegungen zur Haftung Haftung nach Markenrecht? Haftung für Rechtsverletzungen ihrer Kunden? Werbe- Haftung nach Markenrecht? kunde Haftung nach UWG? ...
  • 27. Inhalt ‣ Einführung ‣ Diskussionspunkte ‣ Markenrecht ‣ UWG ‣ Die Google France Entscheidung ‣ Zusammenfassung & Ausblick
  • 28. Markenrechtliche Problemstellung 1: Wird eine Marken auf einem dem Markeninhaber vorbehaltene Weise genutzt, wenn die Marken (oder ein ihr ähnliches Zeichen) im Rahmen von Keyword Advertising verwendet wird um Aufmerksamkeit von Nutzern auf das (idente oder ähnliche) Angebot eines Dritten zu lenken? 2: Wird durch die Verwendung der Marke eine Herkunfts- oder Qualitätsvorstellung ausgelöst?
  • 29. EXKURS: Agenda Kaufhaus Beispiel Das Platzieren eines Lockartikels (Imageträger, hier: “PRIL”) neben einer Eigenmarke (Eigenmarke, hier: “clever”) ist im Einzelhandel eine gängige Praxis, um die gute Reputation einer Marke zu monetarisieren. [Goldman, Brand Spillovers, Santa Clara Univ. Legal Studies Research Paper No. 09-01; Harvard Journal of Law and Technology, Vol. 22, 2008. Available at SSRN: http://ssrn.com/abstract=1324822 (30.03.2009)]
  • 30. EXKURS: Agenda Kaufhaus Beispiel Selbst wenn der Einzelhändler beim Verkauf des Lockproduktes wenig bzw. sogar keinen Gewinn macht (kleine Gewinnspanne), entscheidet sich ein Teil der KundInnen für das Produkt der Eigenmarke (große Gewinnspanne). [Goldman, Brand Spillovers, Santa Clara Univ. Legal Studies Research Paper No. 09-01; Harvard Journal of Law and Technology, Vol. 22, 2008. Available at SSRN: http://ssrn.com/abstract=1324822 (30.03.2009)]
  • 31. EXKURS: Agenda Kaufhaus Beispiel Regal M01 Regal M01 Selbst wenn der Einzelhändler beim Verkauf des Lockproduktes wenig bzw. sogar keinen Gewinn macht (kleine Gewinnspanne), entscheidet sich ein Teil der KundInnen für das Produkt der Eigenmarke (große Gewinnspanne). [Goldman, Brand Spillovers, Santa Clara Univ. Legal Studies Research Paper No. 09-01; Harvard Journal of Law and Technology, Vol. 22, 2008. Available at SSRN: http://ssrn.com/abstract=1324822 (30.03.2009)]
  • 32. EXKURS: Agenda Kaufhaus Beispiel Etage 2 Etage 2 Regal M01 Regal M01 Selbst wenn der Einzelhändler beim Verkauf des Lockproduktes wenig bzw. sogar keinen Gewinn macht (kleine Gewinnspanne), entscheidet sich ein Teil der KundInnen für das Produkt der Eigenmarke (große Gewinnspanne). [Goldman, Brand Spillovers, Santa Clara Univ. Legal Studies Research Paper No. 09-01; Harvard Journal of Law and Technology, Vol. 22, 2008. Available at SSRN: http://ssrn.com/abstract=1324822 (30.03.2009)]
  • 33. EXKURS: Agenda Kaufhaus Beispiel Platznummer: ..., 251, 301, ... (50er Schritte) Etage 2 Etage 2 Regal M01 Regal M01 Selbst wenn der Einzelhändler beim Verkauf des Lockproduktes wenig bzw. sogar keinen Gewinn macht (kleine Gewinnspanne), entscheidet sich ein Teil der KundInnen für das Produkt der Eigenmarke (große Gewinnspanne). [Goldman, Brand Spillovers, Santa Clara Univ. Legal Studies Research Paper No. 09-01; Harvard Journal of Law and Technology, Vol. 22, 2008. Available at SSRN: http://ssrn.com/abstract=1324822 (30.03.2009)]
  • 34. EXKURS: Agenda Kaufhaus Beispiel Platznummer: ..., 251, 301, ... (50er Schritte) Etage 2 Etage 2 Regal M01 Regal M01 Zusammenfassung: Einzelhändlern ist es erlaubt die Reputation einer Marke auszunützen um den Absatz von eigenen Produkte zu fördern und somit Gewinn zu erwirtschaften. Bei Suchmaschinen ist es jedoch fraglich, ob das Werben für fremde Produkten auf Ergebnisseiten als zulässig angesehen wird.
  • 35. Inhalt ‣ Einführung ‣ Diskussionspunkte ‣ Markenrecht ‣ UWG ‣ Die Google France Entscheidung ‣ Zusammenfassung & Ausblick
  • 36. Lauterkeitsrechtliche Problemstellung Ist in der Darstellung von Anzeigen eines Dritten, im Rahmen von Keyword Advertising, ein unlauteres Abfangen von Kunden zu sehen? Besteht die Gefahr eines Imagetransfers bzw. einer Rufausbeutung?
  • 37. Agenda Unlauteres Abfangen von Kunden, Rufausbeutung ‣ Ansprechen von pot. Kunden nicht grundsätzlich unlauter ‣ Planmäßiges bzw. gezieltes Abfangen von Kunden in unmittelbarer Nähe des Geschäfts des Mitbewerbers (“präsumtive Kunden”) ‣ Rechtsprechung: ‣ Reklamezettel: Kunde und Verkäuferin angesprochen ‣ Stiftsparkplatz: Zahlung von Prämien an Busfahrer unlauter ‣ Abfangen möglich auf z.B. eCommerce-Seiten (e.g. Amazon, eBay). ‣ Dort jedoch von Nutzern als störend empfunden ‣ Rufausbeutung: Kommt es wirklich zu einem Imagetransfer? [OGH, 16.01.1996, 4 Ob 4/96 -Kärntnerring-Garage- ÖBl 1996, 180; OGH 13.10.1970, 4 Ob 343/70 -Reklamezettelverteilen- ÖBl 1971, 41; OGH, 10.05.1996, 4 Ob 2244/96w -Stiftsparkplatz- ÖBl 1997, 61; OGH, 12.07.2005, 4 Ob 131/05a -whirlpool- MMR 2005, 446. ]
  • 38. Agenda “Eingangsbereich”-Analogie ‣ Definition von Eingangsbereich: Rückgriff auf (unpassende) Analogien? ‣ “Hauptplatz”, “Shopping Mall” oder “Supermarkt”? ‣ Möglichkeit der getrennten Präsentation ähnlicher Produkte: alphabetische Ordnung von Supermarktregalen? http://wikimapia.org/10344546/Burlington-Square-Mall
  • 39. Agenda “Eingangsbereich”-Analogie ‣ Definition von Eingangsbereich: Rückgriff auf (unpassende) Analogien? ‣ “Hauptplatz”, “Shopping Mall” oder “Supermarkt”? ‣ Möglichkeit der getrennten Präsentation ähnlicher Produkte: alphabetische Ordnung von Supermarktregalen? Marke 1 Marke 2 http://wikimapia.org/10344546/Burlington-Square-Mall
  • 40. Inhalt ‣ Einführung ‣ Diskussionspunkte ‣ Markenrecht ‣ UWG ‣ Die Google France Entscheidung ‣ Zusammenfassung & Ausblick
  • 41. EuGH: Kein Keyword Buying [43] [...] Es ist unstreitig, dass der Ausgangsrechtsstreit nur die Benutzung von Zeichen, [...] betrifft, der darin besteht, dass Werbeanzeigen in der Rubrik „Anzeigen“ [...] gezeigt werden. Unter diesen Umständen wäre die Prüfung des Schutzes, den die Marke ihrem Inhaber bei d e r A n z e i g e v o n We r b u n g D r i t t e r außerhalb der Rubrik „Anzeigen“ gewährt, für die Entscheidung dieses Rechtsstreits nicht von Nutzen. Nach Ansicht des EuGH, stellt Google keine Anzeigen innerhalb der natürlichen Suchergebnisse dar. ECJ, 25.03.2010, C-278/08, Bergspechte, MarkenR 2010, 171, par 6, 43.
  • 42. EuGH Google France - Markenfunktionen Zu diesen Funktionen gehört nicht nur die Hauptfunktion der Marke, die Gewährleistung der Herkunft der Ware oder Dienstleistung gegenüber den Verbrauchern (im Folgenden: herkunftshinweisende Funktion), sondern es gehören dazu auch ihre anderen Funktionen wie u.   a. die Gewährleistung der Qualität dieser Ware oder Dienstleistung oder die Kommunikations-, Investitions- oder Werbefunktionen Herkunftsfunktion Markenfunktionen Werbefunktion ECJ, 23.03.2010, joint cases C-236/08 - C 238/08, Google France, MarkenR 2010, 174, par 77.
  • 43. EuGH Google France - Herkunftsfunktion Herkunftsfunktion Die Hauptfunktion der Marke besteht darin, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der gekenn- zeichneten Ware oder Dienstleistung zu garantieren, indem sie es ihm ermöglicht, diese Ware oder Dienstleistung von denjenigen anderer Herkunft zu unterscheiden. Urteil: Ob es diese Funktion der Marke beeinträchtigt, [im Rahmen von AdWords Anzeigen darzustellen] hängt insbesondere davon ab, wie diese Anzeige gestaltet ist. Es ist Sache des nationalen Gerichts, im Einzelfall zu würdigen, ob nach dem Sachverhalt des bei ihm anhängigen Rechtsstreits eine Beeinträchtigung der herkunfts- hinweisenden Funktion [...] vorliegt oder vorliegen könnte. ECJ, 23.03.2010, joint cases C-236/08 - C 238/08, Google France, MarkenR 2010, 174, par 82, 83, 88.
  • 44. EuGH Google France - Herkunftsfunktion Herkunftsfunktion Die Herkunftsfunktion ist beeinträchtigt wenn: ‣ die Anzeige suggeriert, dass zwischen dem Werbenden und dem Markeninhaber eine wirtschaftliche Verbindung besteht, ‣ die Anzeige das Bestehen einer wirtschaftlichen Verbindung zwar nicht suggeriert, ist sie aber hinsichtlich der Herkunft der fraglichen Waren oder Dienstleistungen so vage gehalten, dass ein normal informierter und angemessen aufmerksamer Internetnutzer auf der Grundlage des Werbelinks und der ihn begleitenden Werbebotschaft nicht erkennen kann, ob der Werbende im Verhältnis zum Markeninhaber Dritter oder vielmehr mit diesem wirtschaftlich verbunden ist. ECJ, 23.03.2010, joint cases C-236/08 - C 238/08, Google France, MarkenR 2010, 174, par 89, 90.
  • 45. Auslegungsfragen nach Google France EuGH Google France - Herkunftsfunktion Agenda Herkunftsfunktion ‣ Die Beurteilung von “vage” obliegt den nationalen Gerichten ‣ Die essentielle Frage ist, wo die Grenze zwischer einer “vagen” Anzeige und dem unterstellen einer wirtschaftlichen Verbindung liegt. Markenverletzung Markenverletzung Keine Markenverletzung “Suggerieren einer “so vage Keine fälschliche Annahme wirtsch. Verbindung” hehalten” einer wirt. Verbindung
  • 46. Auslegungsfragen nach Google France EuGH Google France - Herkunftsfunktion Agenda Herkunftsfunktion ‣ Die Beurteilung von “vage” obliegt den nationalen Gerichten ‣ Die essentielle Frage ist, wo die Grenze zwischer einer “vagen” Anzeige und dem unterstellen einer wirtschaftlichen Verbindung liegt. Markenverletzung Markenverletzung Keine Markenverletzung “Suggerieren einer “so vage Keine fälschliche Annahme wirtsch. Verbindung” hehalten” einer wirt. Verbindung Markenverletzung Keine Markenverl. Nicht alles getan um fälsche Nichts getan um fälschliche Annahme auszuräumen Annahme herbeizuführen Siehe auch: Schubert/Ott, MMR 2010, 754
  • 47. EuGH Google France - Herkunftsfunktion - Kritik Wie muss eine Anzeige beschaffen sein um die Herkunftsfunktion NICHT zu beeinträchtigen? ‣ Ist es genug, dass der Werbende das Zeichen des Dritten nicht im Text der Anzeige verwendet (“Adv-”)? ‣ Muss der Konkurrent jedenfalls auch sein Zeichen führen? ‣ Welche Hinweise sind notwendig? (95 Zeichen möglich) Ott/Schubert, Fremde Marken als Keywörter - Orakelsprüche des EuGH als Antwort auf biblische Fragen, MarkenR 2010, 160 (161)
  • 48. EuGH Google France - Herkunftsfunktion - Kritik Wie muss eine Anzeige beschaffen sein um die Herkunftsfunktion NICHT zu beeinträchtigen? Text Anzeigen: Bis zu 4 Zeilen, Überschrift: max 25 Zeichen Folgende Zeilen: 35 Zeichen jeweils Display URL Weitere inhaltliche & formelle Einschränkungen: z.B. Preis, Waren & Dienstleistungen Ott/Schubert, Fremde Marken als Keywörter - Orakelsprüche des EuGH als Antwort auf biblische Fragen, MarkenR 2010, 160 (161)
  • 49. EuGH Google France - Werbefunktion Werbefunktion Der Inhaber einer Marke möchte nicht nur auf die Herkunft seiner Waren oder Dienstleistungen hinweisen, sondern die Marke auch für Zwecke der Werbung einsetzen, um Verbraucher zu informieren und zu überzeugen. Der Inhaber einer Marke darf eine Benutzung verbieten, wenn durch diese seine Möglichkeit, die Marke als Element der Verkaufsförderung oder Instrument der Handelsstrategie einzusetzen, beeinträchtigt wird. ECJ, 23.03.2010, joint cases C-236/08 - C 238/08, Google France, MarkenR 2010, 174, par 91, 92, 93.
  • 50. EuGH Google France - Werbefunktion Werbefunktion Urteil: Ein höherer Cost-per-Click stellt für sich allein jedoch keine Beeinträchtigung der Werbefunktion der Marke dar. Wenn der Internetnutzer den Namen einer Marke als Suchwort eingibt, erscheint die Homepage und Werbe-Website des Inhabers dieser Marke in der Liste der natürlichen Ergebnisse, und zwar normalerweise an einer der vordersten Stellen dieser Liste. Infolge dieser Anzeige, die im Übrigen unentgeltlich ist, ist die Sichtbarkeit der Waren oder Dienstleistungen des Markeninhabers für den Internetnutzer gewährleistet. Folglich ist die Benutzung eines mit einer Marke eines anderen identischen Zeichens im von AdWords nicht geeignet, die Werbefunktion der Marke zu beeinträchtigen. ECJ, 23.03.2010, joint cases C-236/08 - C 238/08, Google France, MarkenR 2010, 174, par 95, 97, 98.
  • 51. EuGH Google France - Werbefunktion - Kritik ‣ Was wäre wenn die Webseite des Markeninhaber nicht, wie normalerweise, in den (natürlichen) Suchergebnissen dargestellt wird? (Mangel an SEO-Maßnahmen?) ‣ In der Praxis werden nur die auf der ersten Ergebnisseite dargestellten Webseiten beachtet. Wäre es genug für den Markeninhaber sich auf der zweiten Seite zu befinden? (“Primacy Effect”) ‣ Kann hieraus für Konkurrenten eine Pflicht abgeleitet werden, nachzuürpfen ob die Seite des Markeninhabers (noch immer) im Suchergebnis dargestellt wird. Ott/Schubert, Fremde Marken als Keywörter - Orakelsprüche des EuGH als Antwort auf biblische Fragen, MarkenR 2010, 160 (163)
  • 52. Inhalt ‣ Einführung ‣ Diskussionspunkte ‣ Markenrecht ‣ UWG ‣ Die Google France Entscheidung ‣ Zusammenfassung & Ausblick
  • 53. Zusammenfassung der rechtlichen Aspekte: ‣ Verwendung einer Marke für Keyword Advertising durch den Werbenden ist eine markenrechtliche Nutzung. ‣ Herkunftsfunktion i.d.R. jedoch nicht beeinträchtigt. Die Gestaltung der Anzeige kann jedoch zu einer Beeinträchtigung führen. ‣ Das Konzept der Werbefunktion ist “conceptually vague and ill-defined”*. ‣ Frage des Haftungsprivilegs auf EU-Ebene noch immer nicht geklärt. Keine Rechtssicherheit & zahlreiche Fragen verbleiben... *Court of Appeal for England and Wales, 21.05.2010, [2010] EWCA Civ 535, L’Oréal SA & Others v Bellure NV & Others , par 30.
  • 54. Laufende Veränderungen am Online-Werbesektor ‣ Änderungen im Google Layout. Universal Search? (Karten, Fotos) ‣ Änderungen im Suchverhalten ‣ Google Suggest (Meinten Sie?), Google Instant, ... ‣ Neue Technologien Augmented Reality (Lückenschluss) ‣ Produkt- Preissuchmaschinen (z.B. Geizhals) ‣ Personalisierte Suche: Vorhergehende Suchen beeinflussen die Reihung der Suchergebnisse ‣ Tailored Advertising (Ortsabhängig, Sprache, etc.) ‣ Behavioural Advertising (z.B. Deep Packet Inspection)
  • 55. Die “Google Suggest” Funktion Agenda ‣ Nutzer geben Ihre Suchanfrage nicht mehr vollständig ein, da Google Ihnen bereits während der Eingabe Vorschläge unterbreitet.
  • 56. Die “Google Suggest” Funktion Agenda ‣ Die “Google Suggest” Funktion kann somit zu einer Nachfrageverschiebung führen. Stefens, Google Suggest rulez the SERP, http://seo.de/2253/google-suggest-rulez-the-serps/ (25.05.2010)
  • 57. Die “Google Suggest” Funktion Agenda ‣ Mittels der “Google Suggest” Funktion können somit auch Kunden ange- sprochen werben, welche Ihre Suchanfrage noch nicht formuliert haben.
  • 58. Behavioural Advertising Agenda ‣ Vom Informations-Jäger zum Gejagten... ODER: ...wie wir lernten unsere Aufmerksamkeit zu verkaufen...
  • 59. Behavioural Advertising Agenda ‣ Vom Informations-Jäger zum Gejagten... ODER: ...wie wir lernten unsere Aufmerksamkeit zu verkaufen...
  • 60. Behavioural Advertising Agenda ‣ Vom Informations-Jäger zum Gejagten... ODER: ...wie wir lernten unsere Aufmerksamkeit zu verkaufen...
  • 61. Behavioural Advertising Agenda ‣ Möglichkeit 1: Werbekooperationen (z.B. Gmail oder Nectar)
  • 62. Behavioural Advertising Agenda ‣ Möglichkeit 2: ‘Deep Packet Inspection’ Stecklow/Sonne, Shunned Profiling Technology on the Verge of Comeback , http://online.wsj.com/article/SB10001424052748704243904575630751094784516.html (10.12.2010)
  • 63. Agenda Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit Mag. Maximilian Schubert LL.M. Jurist.0.8.15@gmail.com www.austrotrabant.at