14. 1. Unterscheidung: Top-Ad v. Side-Ad
beispielhaft
‣ Top-Ad
‣ Side-Ad
‣ Suchergebnis
Google Golden Triangle - Eyetracking how people view search results I Eyetools
http://eyetools.com/research_google_eyetracking_heatmap.html (25.05.2010).
15. 2. Unterscheidung: Adv- v. Adv+
Beinhaltet die Anzeige das geschützte Zeichen?
NEIN: “Adv-” JA: “Adv+”
“Adv-” = Begriff als Keyword gebucht & Begriff kommt nicht im Text der Anzeige vor
“Adv+” = Begriff als Keyword gebucht & Begriff kommt im Text der Anzeige vor
16. 3. Unterscheidung: Keyword Optionen
liberal restriktiv
bei Wein & Co Wien
Spirituosen
Keyword
Wein & Co Options
Flaschenwein
billiger Wein
17. 3. Unterscheidung: Keyword Optionen
große Toleranz
häufig
hohe Kosten
liberal restriktiv
bei Wein & Co Wien
Spirituosen
rd
Wein & Co wo ns
ey tio
K p
O
Flaschenwein
billiger Wein
18. 3. Unterscheidung: Keyword Optionen
geringe Toleranz
selten
geringere Kosten
liberal restriktiv
bei Wein & Co Wien
Spirituosen
Ke
yw
Op or
Wein & Co tio d
ns
Flaschenwein
billiger Wein
19. “Keyword
Agenda Buying” v. “Keyword Advertising”
Search Engine Marketing
(natürliches)
Suchergebnis
‣ Search Engine Marketing ist ein Überbegriff, inkludiert auch Search Engine Optimisation.
20. “Keyword
Agenda Buying” v. “Keyword Advertising”
Search Engine Marketing Keyword Advertising:
Top- & Side Ads
Top-Ad
(natürliches) (natürliches) Side-
Suchergebnis Suchergebnis Ad
‣ Search Engine Marketing ist ein Überbegriff, inkludiert auch Search Engine Optimisation.
‣ Keyword Advertising ist die Darstellung von Anzeigen ausserhalb des Suchergebnis. [1]
1: Fain/Pedersen, Sponsored Search: a Brief Histroy, http://citeseerx.ist.psu.edu/viewdoc/download?doi=10.1.1.92.987&rep=rep1&type=pdf (25.05.2010).
21. “Keyword
Agenda Buying” v. “Keyword Advertising”
Search Engine Marketing Keyword Advertising: Keyword Buying:
Top- & Side Ads Anzeigen im Suchergebn.
Top-Ad Top-Ad
(natürliches) (natürliches) Side- (natürliches) Side-
Suchergebnis Suchergebnis Ad Suchergebnis Ad
‣ Search Engine Marketing ist ein Überbegriff, inkludiert auch Search Engine Optimisation.
‣ Keyword Advertising ist die Darstellung von Anzeigen ausserhalb des Suchergebnis. [1]
‣ Keyword Buying ist eine deutsche Wortkreation um Anzeigen innerhalb des
Suchergerbnisses von normalem Keyword Advertising abzugrenzen.
1: Fain/Pedersen, Sponsored Search: a Brief Histroy, http://citeseerx.ist.psu.edu/viewdoc/download?doi=10.1.1.92.987&rep=rep1&type=pdf (25.05.2010).
23. Fünf Unterscheidungen: Zusammenfassung
“Top Ad” v. “Side Ad“
“Adv+” v. “Adv-”
Keyword Optionen
Keyword Advertising v. Keyword Buying
Keyword Advertising v. META Tags
24. Inhalt
‣ Einführung
‣ Diskussionspunkte
‣ Markenrecht
‣ UWG
‣ Die Google France Entscheidung
‣ Zusammenfassung & Ausblick
25. Grundsätzliche Überlegungen zur Haftung
Haftung nach Markenrecht?
Werbe- Haftung nach Markenrecht?
kunde Haftung nach UWG?
...
26. Grundsätzliche Überlegungen zur Haftung
Haftung nach Markenrecht?
Haftung für Rechtsverletzungen ihrer Kunden?
Werbe- Haftung nach Markenrecht?
kunde Haftung nach UWG?
...
27. Inhalt
‣ Einführung
‣ Diskussionspunkte
‣ Markenrecht
‣ UWG
‣ Die Google France Entscheidung
‣ Zusammenfassung & Ausblick
28. Markenrechtliche Problemstellung
1: Wird eine Marken auf einem dem Markeninhaber
vorbehaltene Weise genutzt, wenn die Marken (oder ein ihr
ähnliches Zeichen) im Rahmen von Keyword Advertising
verwendet wird um Aufmerksamkeit von Nutzern auf das
(idente oder ähnliche) Angebot eines Dritten zu lenken?
2: Wird durch die Verwendung der Marke eine Herkunfts- oder
Qualitätsvorstellung ausgelöst?
29. EXKURS:
Agenda Kaufhaus Beispiel
Das Platzieren eines Lockartikels (Imageträger, hier: “PRIL”) neben einer
Eigenmarke (Eigenmarke, hier: “clever”) ist im Einzelhandel eine gängige Praxis,
um die gute Reputation einer Marke zu monetarisieren.
[Goldman, Brand Spillovers, Santa Clara Univ. Legal Studies Research Paper No. 09-01; Harvard Journal of Law and Technology, Vol. 22,
2008. Available at SSRN: http://ssrn.com/abstract=1324822 (30.03.2009)]
30. EXKURS:
Agenda Kaufhaus Beispiel
Selbst wenn der Einzelhändler beim Verkauf des Lockproduktes wenig bzw. sogar
keinen Gewinn macht (kleine Gewinnspanne), entscheidet sich ein Teil der
KundInnen für das Produkt der Eigenmarke (große Gewinnspanne).
[Goldman, Brand Spillovers, Santa Clara Univ. Legal Studies Research Paper No. 09-01; Harvard Journal of Law and Technology, Vol. 22,
2008. Available at SSRN: http://ssrn.com/abstract=1324822 (30.03.2009)]
31. EXKURS:
Agenda Kaufhaus Beispiel
Regal M01 Regal M01
Selbst wenn der Einzelhändler beim Verkauf des Lockproduktes wenig bzw. sogar
keinen Gewinn macht (kleine Gewinnspanne), entscheidet sich ein Teil der
KundInnen für das Produkt der Eigenmarke (große Gewinnspanne).
[Goldman, Brand Spillovers, Santa Clara Univ. Legal Studies Research Paper No. 09-01; Harvard Journal of Law and Technology, Vol. 22,
2008. Available at SSRN: http://ssrn.com/abstract=1324822 (30.03.2009)]
32. EXKURS:
Agenda Kaufhaus Beispiel
Etage 2 Etage 2
Regal M01 Regal M01
Selbst wenn der Einzelhändler beim Verkauf des Lockproduktes wenig bzw. sogar
keinen Gewinn macht (kleine Gewinnspanne), entscheidet sich ein Teil der
KundInnen für das Produkt der Eigenmarke (große Gewinnspanne).
[Goldman, Brand Spillovers, Santa Clara Univ. Legal Studies Research Paper No. 09-01; Harvard Journal of Law and Technology, Vol. 22,
2008. Available at SSRN: http://ssrn.com/abstract=1324822 (30.03.2009)]
33. EXKURS:
Agenda Kaufhaus Beispiel
Platznummer:
..., 251, 301, ...
(50er Schritte)
Etage 2 Etage 2
Regal M01 Regal M01
Selbst wenn der Einzelhändler beim Verkauf des Lockproduktes wenig bzw. sogar
keinen Gewinn macht (kleine Gewinnspanne), entscheidet sich ein Teil der
KundInnen für das Produkt der Eigenmarke (große Gewinnspanne).
[Goldman, Brand Spillovers, Santa Clara Univ. Legal Studies Research Paper No. 09-01; Harvard Journal of Law and Technology, Vol. 22,
2008. Available at SSRN: http://ssrn.com/abstract=1324822 (30.03.2009)]
34. EXKURS:
Agenda Kaufhaus Beispiel
Platznummer:
..., 251, 301, ...
(50er Schritte)
Etage 2 Etage 2
Regal M01 Regal M01
Zusammenfassung: Einzelhändlern ist es erlaubt die Reputation einer Marke
auszunützen um den Absatz von eigenen Produkte zu fördern und somit Gewinn zu
erwirtschaften. Bei Suchmaschinen ist es jedoch fraglich, ob das Werben für
fremde Produkten auf Ergebnisseiten als zulässig angesehen wird.
35. Inhalt
‣ Einführung
‣ Diskussionspunkte
‣ Markenrecht
‣ UWG
‣ Die Google France Entscheidung
‣ Zusammenfassung & Ausblick
36. Lauterkeitsrechtliche Problemstellung
Ist in der Darstellung von Anzeigen eines Dritten, im Rahmen
von Keyword Advertising, ein unlauteres Abfangen von
Kunden zu sehen?
Besteht die Gefahr eines Imagetransfers bzw. einer
Rufausbeutung?
37. Agenda
Unlauteres Abfangen von Kunden, Rufausbeutung
‣ Ansprechen von pot. Kunden nicht grundsätzlich unlauter
‣ Planmäßiges bzw. gezieltes Abfangen von Kunden in unmittelbarer
Nähe des Geschäfts des Mitbewerbers (“präsumtive Kunden”)
‣ Rechtsprechung:
‣ Reklamezettel: Kunde und Verkäuferin angesprochen
‣ Stiftsparkplatz: Zahlung von Prämien an Busfahrer unlauter
‣ Abfangen möglich auf z.B. eCommerce-Seiten (e.g. Amazon, eBay).
‣ Dort jedoch von Nutzern als störend empfunden
‣ Rufausbeutung: Kommt es wirklich zu einem Imagetransfer?
[OGH, 16.01.1996, 4 Ob 4/96 -Kärntnerring-Garage- ÖBl 1996, 180; OGH 13.10.1970, 4 Ob 343/70 -Reklamezettelverteilen- ÖBl 1971, 41; OGH, 10.05.1996, 4
Ob 2244/96w -Stiftsparkplatz- ÖBl 1997, 61; OGH, 12.07.2005, 4 Ob 131/05a -whirlpool- MMR 2005, 446. ]
38. Agenda
“Eingangsbereich”-Analogie
‣ Definition von Eingangsbereich: Rückgriff auf (unpassende) Analogien?
‣ “Hauptplatz”, “Shopping Mall” oder “Supermarkt”?
‣ Möglichkeit der getrennten Präsentation ähnlicher Produkte: alphabetische
Ordnung von Supermarktregalen?
http://wikimapia.org/10344546/Burlington-Square-Mall
39. Agenda
“Eingangsbereich”-Analogie
‣ Definition von Eingangsbereich: Rückgriff auf (unpassende) Analogien?
‣ “Hauptplatz”, “Shopping Mall” oder “Supermarkt”?
‣ Möglichkeit der getrennten Präsentation ähnlicher Produkte: alphabetische
Ordnung von Supermarktregalen?
Marke 1 Marke 2
http://wikimapia.org/10344546/Burlington-Square-Mall
40. Inhalt
‣ Einführung
‣ Diskussionspunkte
‣ Markenrecht
‣ UWG
‣ Die Google France Entscheidung
‣ Zusammenfassung & Ausblick
41. EuGH: Kein Keyword Buying
[43] [...] Es ist unstreitig, dass der
Ausgangsrechtsstreit nur die Benutzung
von Zeichen, [...] betrifft, der darin besteht,
dass Werbeanzeigen in der Rubrik
„Anzeigen“ [...] gezeigt werden. Unter
diesen Umständen wäre die Prüfung des
Schutzes, den die Marke ihrem Inhaber bei
d e r A n z e i g e v o n We r b u n g D r i t t e r
außerhalb der Rubrik „Anzeigen“ gewährt,
für die Entscheidung dieses Rechtsstreits
nicht von Nutzen.
Nach Ansicht des EuGH, stellt Google keine Anzeigen
innerhalb der natürlichen Suchergebnisse dar.
ECJ, 25.03.2010, C-278/08, Bergspechte, MarkenR 2010, 171, par 6, 43.
42. EuGH Google France - Markenfunktionen
Zu diesen Funktionen gehört nicht nur die Hauptfunktion der
Marke, die Gewährleistung der Herkunft der Ware oder
Dienstleistung gegenüber den Verbrauchern (im Folgenden:
herkunftshinweisende Funktion), sondern es gehören dazu
auch ihre anderen Funktionen wie u. a. die Gewährleistung
der Qualität dieser Ware oder Dienstleistung oder die
Kommunikations-, Investitions- oder Werbefunktionen
Herkunftsfunktion
Markenfunktionen
Werbefunktion
ECJ, 23.03.2010, joint cases C-236/08 - C 238/08, Google France, MarkenR 2010, 174, par 77.
43. EuGH Google France - Herkunftsfunktion
Herkunftsfunktion
Die Hauptfunktion der Marke besteht darin, dem Verbraucher
oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der gekenn-
zeichneten Ware oder Dienstleistung zu garantieren, indem
sie es ihm ermöglicht, diese Ware oder Dienstleistung von
denjenigen anderer Herkunft zu unterscheiden.
Urteil: Ob es diese Funktion der Marke beeinträchtigt, [im
Rahmen von AdWords Anzeigen darzustellen] hängt
insbesondere davon ab, wie diese Anzeige gestaltet ist.
Es ist Sache des nationalen Gerichts, im Einzelfall zu
würdigen, ob nach dem Sachverhalt des bei ihm anhängigen
Rechtsstreits eine Beeinträchtigung der herkunfts-
hinweisenden Funktion [...] vorliegt oder vorliegen könnte.
ECJ, 23.03.2010, joint cases C-236/08 - C 238/08, Google France, MarkenR 2010, 174, par 82, 83, 88.
44. EuGH Google France - Herkunftsfunktion
Herkunftsfunktion
Die Herkunftsfunktion ist beeinträchtigt wenn:
‣ die Anzeige suggeriert, dass zwischen dem Werbenden und
dem Markeninhaber eine wirtschaftliche Verbindung
besteht,
‣ die Anzeige das Bestehen einer wirtschaftlichen Verbindung
zwar nicht suggeriert, ist sie aber hinsichtlich der Herkunft
der fraglichen Waren oder Dienstleistungen so vage
gehalten, dass ein normal informierter und angemessen
aufmerksamer Internetnutzer auf der Grundlage des
Werbelinks und der ihn begleitenden Werbebotschaft nicht
erkennen kann, ob der Werbende im Verhältnis zum
Markeninhaber Dritter oder vielmehr mit diesem
wirtschaftlich verbunden ist.
ECJ, 23.03.2010, joint cases C-236/08 - C 238/08, Google France, MarkenR 2010, 174, par 89, 90.
45. Auslegungsfragen nach Google France
EuGH Google France - Herkunftsfunktion
Agenda
Herkunftsfunktion
‣ Die Beurteilung von “vage” obliegt den nationalen Gerichten
‣ Die essentielle Frage ist, wo die Grenze zwischer einer “vagen” Anzeige
und dem unterstellen einer wirtschaftlichen Verbindung liegt.
Markenverletzung Markenverletzung Keine Markenverletzung
“Suggerieren einer “so vage Keine fälschliche Annahme
wirtsch. Verbindung” hehalten” einer wirt. Verbindung
46. Auslegungsfragen nach Google France
EuGH Google France - Herkunftsfunktion
Agenda
Herkunftsfunktion
‣ Die Beurteilung von “vage” obliegt den nationalen Gerichten
‣ Die essentielle Frage ist, wo die Grenze zwischer einer “vagen” Anzeige
und dem unterstellen einer wirtschaftlichen Verbindung liegt.
Markenverletzung Markenverletzung Keine Markenverletzung
“Suggerieren einer “so vage Keine fälschliche Annahme
wirtsch. Verbindung” hehalten” einer wirt. Verbindung
Markenverletzung Keine Markenverl.
Nicht alles getan um fälsche Nichts getan um fälschliche
Annahme auszuräumen Annahme herbeizuführen
Siehe auch: Schubert/Ott, MMR 2010, 754
47. EuGH Google France - Herkunftsfunktion - Kritik
Wie muss eine Anzeige beschaffen sein um die
Herkunftsfunktion NICHT zu beeinträchtigen?
‣ Ist es genug, dass der Werbende das Zeichen des Dritten
nicht im Text der Anzeige verwendet (“Adv-”)?
‣ Muss der Konkurrent jedenfalls auch sein Zeichen führen?
‣ Welche Hinweise sind notwendig? (95 Zeichen möglich)
Ott/Schubert, Fremde Marken als Keywörter - Orakelsprüche des EuGH als Antwort auf biblische Fragen, MarkenR 2010, 160 (161)
48. EuGH Google France - Herkunftsfunktion - Kritik
Wie muss eine Anzeige beschaffen sein um die
Herkunftsfunktion NICHT zu beeinträchtigen?
Text Anzeigen:
Bis zu 4 Zeilen,
Überschrift: max 25 Zeichen
Folgende Zeilen: 35 Zeichen jeweils
Display URL
Weitere inhaltliche & formelle Einschränkungen:
z.B. Preis, Waren & Dienstleistungen
Ott/Schubert, Fremde Marken als Keywörter - Orakelsprüche des EuGH als Antwort auf biblische Fragen, MarkenR 2010, 160 (161)
49. EuGH Google France - Werbefunktion
Werbefunktion
Der Inhaber einer Marke möchte nicht nur auf die Herkunft
seiner Waren oder Dienstleistungen hinweisen, sondern die
Marke auch für Zwecke der Werbung einsetzen, um
Verbraucher zu informieren und zu überzeugen.
Der Inhaber einer Marke darf eine Benutzung verbieten, wenn
durch diese seine Möglichkeit, die Marke als Element der
Verkaufsförderung oder Instrument der Handelsstrategie
einzusetzen, beeinträchtigt wird.
ECJ, 23.03.2010, joint cases C-236/08 - C 238/08, Google France, MarkenR 2010, 174, par 91, 92, 93.
50. EuGH Google France - Werbefunktion
Werbefunktion
Urteil: Ein höherer Cost-per-Click stellt für sich allein jedoch
keine Beeinträchtigung der Werbefunktion der Marke dar.
Wenn der Internetnutzer den Namen einer Marke als Suchwort
eingibt, erscheint die Homepage und Werbe-Website des
Inhabers dieser Marke in der Liste der natürlichen Ergebnisse,
und zwar normalerweise an einer der vordersten Stellen
dieser Liste.
Infolge dieser Anzeige, die im Übrigen unentgeltlich ist, ist die
Sichtbarkeit der Waren oder Dienstleistungen des
Markeninhabers für den Internetnutzer gewährleistet.
Folglich ist die Benutzung eines mit einer Marke eines anderen
identischen Zeichens im von AdWords nicht geeignet, die
Werbefunktion der Marke zu beeinträchtigen.
ECJ, 23.03.2010, joint cases C-236/08 - C 238/08, Google France, MarkenR 2010, 174, par 95, 97, 98.
51. EuGH Google France - Werbefunktion - Kritik
‣ Was wäre wenn die Webseite des Markeninhaber nicht, wie
normalerweise, in den (natürlichen) Suchergebnissen
dargestellt wird? (Mangel an SEO-Maßnahmen?)
‣ In der Praxis werden nur die auf der ersten Ergebnisseite
dargestellten Webseiten beachtet. Wäre es genug für den
Markeninhaber sich auf der zweiten Seite zu befinden?
(“Primacy Effect”)
‣ Kann hieraus für Konkurrenten eine Pflicht abgeleitet
werden, nachzuürpfen ob die Seite des Markeninhabers
(noch immer) im Suchergebnis dargestellt wird.
Ott/Schubert, Fremde Marken als Keywörter - Orakelsprüche des EuGH als Antwort auf biblische Fragen, MarkenR 2010, 160 (163)
52. Inhalt
‣ Einführung
‣ Diskussionspunkte
‣ Markenrecht
‣ UWG
‣ Die Google France Entscheidung
‣ Zusammenfassung & Ausblick
53. Zusammenfassung der rechtlichen Aspekte:
‣ Verwendung einer Marke für Keyword Advertising durch den
Werbenden ist eine markenrechtliche Nutzung.
‣ Herkunftsfunktion i.d.R. jedoch nicht beeinträchtigt. Die Gestaltung
der Anzeige kann jedoch zu einer Beeinträchtigung führen.
‣ Das Konzept der Werbefunktion ist “conceptually vague and ill-defined”*.
‣ Frage des Haftungsprivilegs auf EU-Ebene noch immer nicht geklärt.
Keine Rechtssicherheit & zahlreiche Fragen verbleiben...
*Court of Appeal for England and Wales, 21.05.2010, [2010] EWCA Civ 535, L’Oréal SA & Others v Bellure NV & Others , par 30.
54. Laufende Veränderungen am Online-Werbesektor
‣ Änderungen im Google Layout. Universal Search? (Karten, Fotos)
‣ Änderungen im Suchverhalten
‣ Google Suggest (Meinten Sie?), Google Instant, ...
‣ Neue Technologien Augmented Reality (Lückenschluss)
‣ Produkt- Preissuchmaschinen (z.B. Geizhals)
‣ Personalisierte Suche: Vorhergehende Suchen beeinflussen die Reihung
der Suchergebnisse
‣ Tailored Advertising (Ortsabhängig, Sprache, etc.)
‣ Behavioural Advertising (z.B. Deep Packet Inspection)
55. Die “Google Suggest” Funktion
Agenda
‣ Nutzer geben Ihre Suchanfrage nicht mehr vollständig ein, da Google
Ihnen bereits während der Eingabe Vorschläge unterbreitet.
56. Die “Google Suggest” Funktion
Agenda
‣ Die “Google Suggest” Funktion kann somit zu einer
Nachfrageverschiebung führen.
Stefens, Google Suggest rulez the SERP, http://seo.de/2253/google-suggest-rulez-the-serps/ (25.05.2010)
57. Die “Google Suggest” Funktion
Agenda
‣ Mittels der “Google Suggest” Funktion können somit auch Kunden ange-
sprochen werben, welche Ihre Suchanfrage noch nicht formuliert haben.